Nutzungsbestimmungen
Das Reiten erfolgt stets auf eigene Gefahr!
Auch der Aufenthalt auf dem Hofgelände erfolgt immer auf eigene Gefahr.
Als Betreiberin des Pferdehofes „Reitstall Hofwiesen“ in Baltmannsweiler verfüge ich über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Es ist jedoch die Pflicht des jeweiligen Reiters bzw. bei Minderjährigen der Eltern, eine eigene bzw. für das Kind gültige Unfall- oder Haftpflichtversicherung (Zusatzversicherung) für die Benutzung meiner Pferde (Fremdpferde) abzuschließen.
Dies gilt für einmalige Reitstunden als auch für Wiederholungsreitstunden. Ausgenommen hiervon sind Reitbeteiligungen mit gültigen Reitbeteiligungsverträgen.
Diese private Unfall- oder Haftpflichtversicherung deckt die Kosten bei Behandlungen vom Tierarzt, Minderwert des Pferdes bei einer Verletzung, als auch bei zu Tode kommen eines meiner Pferde, insofern dies außerhalb meiner Aufsichtspflicht zustande gekommen ist.
Mögliche, weitergehende Haftungsansprüche, egal welcher Art, werden im eintretenden Fall meinerseits abgelehnt werden.